Vorratsdatenspeicherung – Eingriff in unsere Bürgerrechte

Am 12. Dezember 2013 hat der Generalanwalt des europäischen Gerichthofes Cruz Villalón ein Gutachten zur aktuellen europäischen Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. [1] Herr Villalón kommt hier zum Schluss, dass diese Richtlinie nicht mit der Charta der europäischen Grundrechte vereinbar ist. “Die Richtlinie stelle einen qualifizierten Eingriff in das Grundrecht der Bürger auf Achtung des Privatlebens dar (…)”. (S. 1)  Auf der Grundlage dieses Gutachtens soll der europäische Gerichtshof nun ein Urteil sprechen. déi jonk gréng begrüßen diese Analyse und hoffen, dass sich die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes an den Grundrechten orientiert.

déi jonk gréng sind der festen Überzeugung, dass die Grundrechte der Menschen ein wichtiger Grundstein der Demokratie in Europa sind. Massenüberwachung und Einschränkung der Privatsphäre sind nicht hinnehmbar, und somit unterstützen déi jonk gréng den Aufruf von 560 Schriftstellern aus 83 Ländern (darunter auch fünf NobelpreisträgerInnen), die gegen “Mass surveillance” protestieren. [2]

Auch im Koalitionsabkommen der neuen Regierung findet man folgenden Satz: “Le Gouvernement s’engagera au niveau européen pour une amélioration de la directive 2006/24/CE sur la conservation des données qui exige actuellement de tous les Etats membres la conservation générale des données de télécommunication et des communications électroniques pour au moins 6 mois.”  déi jonk gréng fordern die neue Regierung auf, sich bei einer Reform der Richtlinie konsequent gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Denn unsere Grundrechte gehen uns alle etwas an.

Veröffentlicht: 11:10 19/12/2013